Feedback, Beschwerden und Widerspruch
Wenn Sie einen Test bei uns abgelegt haben, erhalten Sie die Ergebnisse über Ihr Online-Konto. Wir empfehlen Ihnen daher, regelmäßig Ihr Online-Konto zu überprüfen.
Im Folgenden finden Sie Erklärungen, wie Sie – aufgeschlüsselt nach Testarten – weitere Informationen zu Ihren Ergebnissen erhalten können, sowie Informationen über Möglichkeiten zu Beschwerde, Vermittlung und Widerspruch.
Des Weiteren können Sie beantragen, den Test einzusehen, den Sie absolviert haben.
Weitere Informationen zu Ihrem Ergebnis
Auswahltests
In den meisten Fällen erhalten Sie automatisch einen erläuternden Bericht, der Ihnen dabei hilft, Ihre Ergebnisse besser zu verstehen. Dieser Bericht ist spätestens ein paar Tage nach der Veröffentlichung der Ergebnisse über Ihr Online-Konto verfügbar.
Wenn Sie weitere Informationen zu dem Ergebnis Ihres Auswahltests wünschen, wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson des Screening-Verfahrens, deren Name der jeweiligen Stellenausschreibung zu entnehmen ist. Wir empfehlen Ihnen, dies so bald wie möglich nach Erhalt Ihres Ergebnisses zu tun, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen.
Sprachtests
Erfahren Sie, wie Sie weitere Informationen über das Ergebnis eines Sprachtests anfordern können (nach absolviertem Modul):
Lesen und hören
Bei diesen Modulen ist kein Feedback möglich, da es sich hier lediglich um richtige und falsche Antworten handelt. Sie können jedoch die Einsichtnahme in Ihren Test beantragen.
Sprechen
Wie beantragen Sie das Feedback?
Sie können über das Kontaktformular auf Arbeitenfür.be innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt Ihres Ergebnisses ein Feedback beantragen:
- geben Sie Ihre persönlichen Daten, einschließlich Ihrer Nationalregisternummer, ein
- wählen Sie die Rubrik Tests et certificats linguistiques und anschließend Je souhaite avoir des explications sur mon résultat aus
- geben Sie den Code des Tests ein, den Sie einsehen möchten
Wann werden Sie das Feedback erhalten?
Nach Stellen des entsprechenden Antrags erhalten Sie innerhalb von 30 Tagen Ihr Feedback.
Wie erhalten Sie das Feedback?
Es ist nicht möglich, zu allem, was Sie während des Tests gesagt oder getan haben, Feedback zu geben. Erwarten Sie keine Rekonstruktion des Interviews. Sie erhalten per E-Mail einen Feedback-Bericht, in dem grafisch dargestellt wird, inwieweit Sie über die gemessenen Kompetenzen verfügen, ergänzt durch die Kommentare der Jury.
Schreiben
Wie beantragen Sie das Feedback?
Sie können über das Kontaktformular auf Arbeitenfür.be innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt Ihres Ergebnisses ein Feedback beantragen:
- geben Sie Ihre persönlichen Daten, einschließlich Ihrer Nationalregisternummer, ein
- wählen Sie die Rubrik Tests et certificats linguistiques und anschließend Je souhaite avoir des explications sur mon résultat aus
- geben Sie den Code des Tests ein, den Sie einsehen möchten
Wann werden Sie das Feedback erhalten?
Nach Stellen des entsprechenden Antrags erhalten Sie innerhalb von 30 Tagen Ihr Feedback.
Wie erhalten Sie das Feedback?
Sie erhalten per E-Mail einen Feedback-Bericht, in dem grafisch dargestellt wird, inwieweit Sie über die gemessenen Kompetenzen verfügen.
Tests für Sicherheits- und Bewachungsberufe
- Für die Rechtskundeprüfungen erhalten Sie automatisch einen Begründungsbericht über Ihr TestConnect-Konto, der Ihnen dabei hilft, die erzielten Ergebnisse besser zu verstehen.
- Für die psychotechnischen Tests können Sie einen detaillierten Begründungsbericht beantragen. Wir empfehlen Ihnen, dies so bald wie möglich nach Erhalt Ihres Ergebnisses – spätestens jedoch binnen 30 Tagen – über folgende E-Mail Adresse zu tun: infocertif@bosa.fgov.be Sie erhalten dann Ihren Bericht innerhalb von zehn Werktagen über Ihr TestConnect-Konto.
Beschwerden
Wir legen großen Wert auf die Qualität unserer Dienstleistungen. Unsere Screening-Verfahren beruhen auf objektiven und wissenschaftlich fundierten Methoden. Wir ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um alle Bewerber*innen gleich zu behandeln.
Sind Sie dennoch nicht zufrieden mit unserem Service? Wenn ja, finden wir gerne gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Lösung. Wir behandeln jede Beschwerde individuell und mit der gebotenen Sorgfalt. Wir passen unsere Verfahren so weit wie möglich an, um ähnliche Beschwerden in Zukunft zu vermeiden.
Um eine Beschwerde einzureichen, verwenden Sie bitte vorzugsweise das Online-Beschwerdeformular. Funktioniert dies nicht? Dann können Sie Ihre Beschwerde auch per Brief an Arbeitenfür.be richten:
FÖD BOSA - Arbeitenfür.be - Beschwerdemanagement
Boulevard Simon Bolivar 30/1
1000 Bruxelles
Bitte geben Sie unbedingt Ihren Namen und Ihre Adresse an. Angegeben werden sollten möglichst auch Ihre E-Mail-Adresse, die Nationalregisternummer sowie
- für Auswahltests Ihr Auswahlcode
- für Sprachtests Ihr Testcode
- für Tests für Sicherheits- und Bewachungsberufe das Datum, an dem Sie den Test abgelegt haben
Was ist der Auswahlcode und wo finde ich ihn?
Den Auswahlcode eindeutiger Code, den wir zur Identifizierung von Auswahlverfahren verwenden: Jedes Verfahren hat seinen eigenen Code. Dieser besteht aus drei Buchstaben, gefolgt von fünf Ziffern.
Den Auswahlcode finden Sie zusammen mit anderen Merkmalen des Stellenangebots in der Box oben in der Stellenanzeige.
Haben Sie sich bereits beworben? Den Code finden Sie dann unter Procédures de screening in Ihrem Online-Konto. Der Code befindet sich neben dem Titel der Stelle, um die Sie sich beworben haben.
Was ist der Code des Sprachtests und wo finde ich ihn?
Jede Art von Sprachtest hat ihren eigenen Identifikationscode. Den Code finden Sie, indem Sie unter Tests linguistiques in Ihrem Online-konto gehen und das entsprechende Verfahren öffnen. Für jeden Test finden Sie in der Spalte Test linguistique den Code für Ihren Test.
Sie erhalten immer eine Empfangsbestätigung. Innerhalb von 30 Kalendertagen wird Ihnen eine begründete Antwort zugeschickt.
Vermittlung
Sind Sie mit unserer internen Beschwerdebearbeitung nicht zufrieden? Dann können Sie sich an den Föderalen Ombudsmann wenden.
Widerspruch
Sind Sie mit dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens, eines Sprachtests oder eines anderen Screening-Verfahrens nicht einverstanden und hat Ihre Beschwerde nicht das gewünschte Ergebnis gebracht? Dann haben Sie weiterhin die Möglichkeit, binnen 60 Tagen nach Erhalt Ihres Ergebnisses Widerspruch beim Staatsrat einzulegen.